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PKW-Auslandsleasing ab 2010


In vielen EU-Staaten steht Unternehmern ein Vorsteuerabzug für die Anschaffung und den Betrieb von PKWs zu. In Österreich ist dies nicht so.

Hat ein Unternehmer zum Beispiel in Deutschland einen PKW geleast, so wurden die im Rahmen des Leasings verrechneten deutschen Vorsteuerbeträge vom deutschen Fiskus rückerstattet. Die österreichische Finanz macht diesen Steuervorteil durch die Eigenverbrauchsbesteuerung in Österreich wieder zunichte. Diese Eigenverbrauchsbesteuerung wurde aber von vielen Experten als gemeinschaftswidrig eingestuft.

Da ab 2010 auch in Österreich das neue Mehrwertsteuerpaket in Kraft tritt, ist die nicht kurzfristige Vermietung in dem Land steuerbar, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Mietet ein österreichischer Unternehmer ein Fahrzeug langfristig (Leasing) im EU-Ausland, liegt der Leistungsort ab 2010 in Österreich und es muss österreichisches Umsatzsteuerrecht angewendet werden.

Least also zum Beispiel ein österreichischer Unternehmer seit Februar 2009 für vier  Jahre einen PKW in Deutschland, so sind die Leasingraten von Februar bis Dezember 2009 in Deutschland steuerbar. Der österreichische Unternehmer kann sich die deutsche Vorsteuer rückerstatten lassen, hat aber die österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung zu beachten. Beginnend ab Jänner 2010 bis zum Ende des Leasingvertrages sind die Leasingraten in Österreich steuerbar es kommt zum Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den österreichischen Leistungsempfänger. Die Vorsteuer für das PKW-Leasing ist für den österreichischen Unternehmer im Normalfall nicht abzugsfähig.

Bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln (bei PKW bis 30 Tage) gilt die Leistung ab 2010 an dem Ort als ausgeführt, an dem das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft zum Beispiel die klassische Autovermietung auf Flughäfen für Geschäftsreisen.

Stand: 15. September 2009

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