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Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem ... Artikel lesen
Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden |
Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen, schon bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat. Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen, schon bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat. Die Zusammenfassende Meldung für Jänner 2010 muss also bis spätestens Ende Februar 2010 und jene für das erste Quartal 2010 bis Ende April 2010 übermittelt werden. Diese Neuregelung bewirkt, dass das Datum der Abgabe der
Zusammenfassenden Meldung nicht mehr mit dem Datum für die Abgabe der
Umsatzsteuervoranmeldungen übereinstimmt. Stand: 14. Oktober 2009 |
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