
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlußprüfung haben.
Dem Abschlußprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen und zu bestätigen. Über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses hinaus wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln. Wir können Ihnen die Übernahme folgender Leistungen anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlußprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anläßlich von Umgründungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Spendengütesiegelprüfungen
- Sondergutachten (Due Diligence, Unternehmensbewertung, Sonderprüfungen)




