Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Springe direkt zum Menü
Maurer&Maurer Schach

Steuernews

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Dezember 2022 Mann und Eurozeichen

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2023 ein Sachbezug in Höhe von 1,0 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.

Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 28. November 2022

Bild: Sergey Nivens - stock.adobe.com