![Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!](/content/e38660/e41039/e41040/e202131/e202132/pic_big/img/ger/AdobeStock_419409413_Energiekosten_Energiekostenzuschuss_Sparen_Euroscheine_Geldscheine_Strom_kl_w350_h255_q65_jpg.jpg?checksum=c9b4f4cc256ea275fbc06dcffa33654487161bcf)
Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
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