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Maurer&Maurer Schach

Kanzlei

Auftragsgrundlagen

Honorare

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB) in der jeweils aktuellen Fassung sehen in Pkt. 13 vor, dass der Auftraggeber eine gemäß §§ 1004 und 1152 ABGB angemessene Entlohnung schuldet.

Für die Leistungen unserer Kanzlei haben wir angemessene und leistungsgerechte Honorarsätze festgelegt, wobei diese nach Qualifikation und Art der Tätigkeit variieren:

Wirtschaftstreuhänder
(Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)

€ 115,-- bis € 200,--
Bilanzbuchhalter €   55,-- bis €   95,--
Buchhalter €   35,-- bis €   60,--
Personalverrechner €   40,-- bis €   70,--

Die Honorare ergeben sich aus der Multiplikation der geleisteten Stunden (kleinste Verrechnungseinheit: ¼ Stunde) mit dem Stundensatz zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 20 %.

Die Honorarabrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern kein Akonto vereinbart ist. Bei Erkennung größerer Zeitaufwendungen kann jederzeit ein Akonto verlangt werden. Buchhaltung und Lohnverrechnung werden monatlich bzw. quartalsmäßig abgerechnet.

Das Honorar ist nach Leistungserbringung und Abrechnung sofort fällig.

Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB).